Folgerezepte
Ab dem 01. Januar '24 gibt es nur noch elektronische Rezepte.
Um Ihnen Rezepte vorzubereiten ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Versichertenkarte für das aktuelle Quartal bereits bei uns eingelesen ist.
Sollten Sie ihre Versichertenkarte in diesem Quartal noch nicht bei uns vorgelegt haben, können wir Ihnen keine Rezepte vorbereiten.
Bitte kommen Sie dann mit Ihrer Versicherungskarte und Ihrem schriftlichen Medikamentenwunsch in die Praxis.
Ansonsten können Sie es dann 2 Werktage später in der Apotheke Ihrer Wahl abholen.
Von dieser Regelung sind folgende Rezepte nicht betroffen:
- Privatrezepte
- Hilfsmittelrezepte
- Betäubungsmittelrezepte (BTM)
Dieser Service ist ausschließlich für Patienten, die bereits bei uns in Behandlung sind und nun beispielsweise ein Folgerezept benötigen.